- Kaffee und Tee.
- Limonade.
- Süße Optionen oder Chipá.
Mehrwertsteuer Rückerstattung für Ausländer:
Nur Ausländer die keinen Wohnsitz in Argentinien haben sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die Mehrwertsteuer (21%) wird nur von dem Unterkunft- und Frühstuckpreis abgezogen. Für den Rest der Kosten muss die Mehrwertsteuer gezahlt werden.